Definition

Ein Alarm signalisiert, dass eine (große) Gefahr besteht. Das Notsignal macht optisch oder akustisch auf die kritische Situation aufmerksam.

Ausgelöst wird der Alarm durch Meldeanlagen, die ein Objekt überwachen. Zum Beispiel Überfallmeldeanlagen (ÜMA), Diebstahlmeldeanlagen (DMA) oder Brandmeldeanlagen (BMA). Der Alarm kann eine Warnung zur erhöhten Bereitschaft oder ein Aufruf zu einer unmittelbaren Handlung sein. So wird im Falle eines Brandsignals durch Rauchmelder ein akustisches Signal ausgelöst. Personen werden aufgefordert, das Gebäude über die angegebenen Fluchtwege zu verlassen. Gleichzeitig werden Feuerwehr und Rettungsdienst alarmiert und rücken zum Ereignisort vor. Alarmpläne sind wichtiger Teil eines Sicherheitskonzeptes und orientieren sich an verschiedene Alarmstufen. In diesen Plänen ist der Ablaufkalender sowie die Alarm- und Ausrückordnung festgelegt.

 

Adressaten, Möglichkeiten der Signalgebung

Jeder Alarm wird an eine zugehörige Stelle weitergeleitet. An der hilfeleistenden Stelle wird der Alarm „verwertet“. Hierzu kommen üblicherweise Notruf- und Serviceleitstellen (NSL) infrage. In Ausnahmefällen erfolgt die Alarmausgabe direkt an die nächstgelegene Polizeistation. Unbeachtlich ist, ob das Signal automatisch oder manuell durch eine menschliche Beobachtung ausgelöst wird. Die erste Nachricht auf ein Schadensereignis wird als Erstalarmierung bezeichnet. Neben dem gibt es die Nachalarmierung, bei der das Signal an weitere betroffene Stellen oder Personen verteilt wird. Beispielsweise, wenn die Mitarbeiter in einer NSL zusätzliche Hilfe anfordern.

Die gewählte Form der Signalausgabe unterscheidet sich vor allem durch die Personenzahl, an die der Alarm gehen soll. In Katastrophenfällen (K-Fall) können ganze Bevölkerungsgruppen durch Sirenen oder Signale über den öffentlichen Rundfunk erreicht werden. Wenn spezifische Einsatzkräfte alarmiert werden, geschieht dies häufig über Mobiltelefone per Anruf oder SMS-Alarm. Letzterer wird als unzuverlässiger angesehen. Auch mit Hilfe von Messgeräten kann ein Signal gegeben werden. Sogenannte Alarmdosimeter mit radioaktivem Material können bei der Arbeit akustisch auf die Gefahr hinweisen, dass ein bestimmter Strahlenwert überschritten wurde. Falls die Funktionsfähigkeit von Alarmgeräten in Gefahr ist, beispielsweise durch eine fast leere Batterie, wird darüber hinaus zudem über ein optisches Signal informiert.

 

Anforderungen an Alarmsysteme

Verschiedene Anforderungen müssen erfüllt sein, um ein zuverlässiges Funktionieren eines Alarmsystems gewährleisten zu können. Grundsätzlich muss das System schnell und verzögerungsfrei Informationen an die betreffende Gruppe weiterleiten, und der Ort des Alarmsignals muss identifizierbar sein. Ein sicheres Alarmsystem ist das ganze Jahr über einsatzbereit, und Signale durchdringen flächendeckend das gesamte Gebäude (zum Beispiel auch bis in Tiefgaragen hinein). Die Auslösung sollte einfach bedienbar sein und die Quote von Falschalarmen möglichst gering gehalten werden. Bei Alarmsystemen über Funk ist zusätzlich zu beachten, dass sich das Signal nicht mit anderen Netzen überschneidet, da das Risiko  einer Störung so steigt und Fehlalarme ausgelöst werden könnten.

In chemischen Anlagen, Kraftwerken und Energieverteilungsanlagen hat der Alarm eine besondere Bedeutung. Die Personen in einem Leitstand müssen offiziell zu Protokoll geben, dass sie den Alarm registriert haben. So kann nachher niemand behaupten, dass er oder sie nicht Kenntnis über den Gefahrenzustand hatten.