Unter einer Akkreditierung versteht man die persönliche Berechtigung einer Person, bestimmte Handlungen durchzuführen. Die Akkreditierung kann zum Beispiel eine Eigenschaft von Prüfungslaboratorien sein. So sind akkreditierte Stellen in der Sicherheitstechnik dazu berechtigt, bestimmte Bauprodukte oder Anlagen mit Zertifikaten auszuzeichnen. Dazu gehört etwa die Anerkennung von Industriestandards welche in den Richtlinien mit dem Kürzel DIN, EN oder ISO niedergeschrieben sind. Ob eine Stelle selbst dazu berechtigt ist, Qualitäten zu beglaubigen, richtet sich nach der Richtlinie ISO / IEC 17025:2005. Weitere Informationen sind dazu in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung aus dem Jahr 2004 enthalten.

Von einer akkreditierten Stelle, welche auch als Zertifizierungsstelle bezeichnet wird, können beispielsweise brandhemmende, sprengstoffhemmende oder einbruchshemmende Eigenschaften bescheinigt werden. Einer solchen Zertifizierung geht stets ein strenges Prüfverfahren voraus. Dessen Inhalt kann anhand der einschlägigen DIN-Norm in Erfahrung gebracht werden. 

Ferner dürfen Sachkundeprüfungen oder Unterrichtungsverfahren nach § 34a GewO nur von akkreditierten Stellen abgenommen werden.