Ein Gummiknüppel ist eine aus Kunststoffen bestehende zylinderförmige Schlagwaffe. Der Erwerb ist Personen über 18 Jahren gestattet. Die Schlagwaffe darf allerdings nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Das Tragen bei Veranstaltungen oder öffentlichen Versammlungen, stellt für Privatpersonen eine Straftat dar. Ausgenommen sind private Sicherheitsdienstleister. Der Gummiknüppel dient ausschließlich den Verteidigungszwecken und wird bei unmittelbarer oder gegenwärtiger Gefahr vom Sicherheitsdienst (§ 32 StGB) oder auch der Polizei angewandt. Der Gummiknüppel gleicht einer Verlängerung des Schlagarms, durch den Schlagkraft und die Schlagweite um etwa 40cm erhöht werden.