Vier Stufen
Geheimhaltungsstufen sind von amtlichen Stellen formulierte Bezeichnungen, die Aufschluss über die Vertraulichkeit einer bestimmten Sache geben
                                                                                                                                        

Die verschiedenen Geheimhaltungsstufen sind abhängig von der Relevanz und Schutzbedürftigkeit eines Dokuments. Im Allgemeinen werden Informationen nach vier Geheimhaltungsstufen klassifiziert. Je höher die Stufe, desto wichtiger die Geheimhaltung und umso umfangreicher die Zugriffskontrollen.

1.
STRENG GEHEIM
Kenntnisnahme durch Unbefugte kann den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
2.
GEHEIM
Kenntnisnahme kann die Sicherheit der BRD oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen.
3.
VERSCHLUSSSACHE – VERTRAULICH
Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der BRD oder eines ihrer Länder schädlich sein.
4.
VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der BRD oder eines ihrer Länder nachteilig sein.

Kennzeichnung
Die Dokumente der entsprechenden Stufen werden mit einem Stempel versehen. Stempelfarbe und Position kennzeichnen dabei die einzelne Kategorie der Geheimhaltung. Stufe 1. und 2. werden mit einem roten Symbol in der Kopf- oder Fußzeile abgestempelt. Auf die Kategorien 3. und 4. wird mit einem blauen Stempel in der Fußzeile hingewiesen.

Geheimhaltung in den USA
Die Vereinigten Staaten teilen Dokumente ebenso in vier Kategorien ein.

Diese lauten:
1. Top secret (Streng geheim)
2. Secret (Geheim)
3. Confidential (Vertraulich)
4. Restricted (Eingeschränkt)