Die Brandschutzordnung hat den Charakter einer Hausordnung und schreibt vor, wie sich Personen in einem Gebäude im Brandfall verhalten sollen und welche Maßnahmen zur Brandverhütung getroffen werden. Der Aufbau und die Ausgestaltung der Brandschutzordnung sind mit DIN 14096 vorgegeben. Mindestens alle zwei Jahre muss das Konzept durch eine Fachkraft für Brandschutz geprüft werden.

Nach DIN 14096 wird die Brandschutzordnung grundsätzlich in drei Teile gegliedert. Teil A umfasst das Erstellen und Aushängen der Brandschutzordnung. Erforderlich ist ein gut sichtbares, meist DIN-A4 großes Informationsblatt für sämtliche sich im Gebäude aufhaltenden Personen. In dem Informationsblatt sind Verhaltensregeln im Brandfall und Rettungswege dargelegt. Teil B richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes. Darin sind neben Anweisungen im Brandfall auch vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und Verhaltensregeln enthalten, zum Beispiel, dass Flucht- und Rettungswege freigehalten werden müssen und Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung. Teil C ist adressiert an Personen, die im Brandfall Verantwortung übernehmen. Darin geht es vornehmlich um vorbeugende Brandschutzmaßnahmen von technischer Seite aus.